Umsetzung Tempo-30-Zone auf der Promenada in Flims Waldhaus

15. April 2024
Die Ausweitung der Tempo-30-Zone auf der Promenada in Flims Waldhaus zwischen der Stennabrücke, ab Höhe Promenada Nr. 1, und der Promenada Nr. 32, beim neuen Kreisel Prau La Selva, ist in Rechtskraft erwachsen.

Dazu werden in der Woche vom Montag, 22. April 2024 verschiedentliche Markierungsarbeiten, einerseits bei den Eingängen zur temporeduzierten Zone und andererseits innerhalb der Zone mit einem Signal «Zone 30», zur Erinnerung an das vorherrschende Tempolimit, gekennzeichnet. Die bereits bestehenden Signalisationen werden überflüssig und demontiert. Mit Abschluss der Arbeiten gilt in der Gemeinde Flims zwischen der Promenada Nr. 32, beim neuen Kreisel Prau La Selva, und der Via Nova Nr. 36, beim Restaurant Veneziana, Tempo-30-Zone.

Am 4. Dezember 2023 verfügte die Kantonspolizei Graubünden die Erweiterung der Tempo-30-Zone ab der Höhe der Promenada Nr. 1 bis zur Höhe der Promenada Nr. 32, gestützt auf das Gesamtverkehrskonzept der Gemeinde. Durch die geringere Fahrgeschwindigkeit soll sich nach dem Willen des Gemeindevorstandes vor allem die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer verbessern aber auch die Luft- und Lärmbelastung verringert werden.

Signalisation, Markierungen und Rechtsvortritt
In Tempo-30-Zonen gilt grundsätzlich für jede Verzweigung und Einmündung der Rechtsvortritt, diese Verkehrsberuhigungsmassnahmen sollen daran erinnern, dass die Höchstgeschwindigkeit 30 Km/h beträgt. An den Strasseneinmündungen Via Sorts Sut, Rudi Dadens in die Promenada wird deshalb die «Kein Vortritt-Regelung» aufgehoben.
Bei bestehenden baulichen Vortittsregelungen sowie bei der Einmündung Via Sorts Sura und Via Gutveina in die Promenada bleibt die bereits vorhandene Signalisation und Markierung "Stop" aus Sicherheitsgründen belassen.

Ebenfalls bleibt auf der ganzen Promenada im innerorts Bereich die markierte Kernfahrbahn für den Veloverkehr bestehen. Aktuell wird auf weitere verkehrsberuhigende Massnahmen verzichtet.

Aufhebung von Fussgängerstreifen
In Tempo-30-Zonen dürfen Fussgängerstreifen nur angebracht werden, wenn diese in direktem Zusammenhang mit dem Schulweg und entsprechenden Frequenzbedingungen stehen. Daher werde die im Perimeter der Tempo-30-Zone bestehen Fussgängerstreifen, mit bis auf eine Ausnahme (Strassenübergang " Gutveina, Promenada 14"), aufgehoben bzw. entfernt.
Ein Fussgängerstreifen regelt zudem nur den Vortritt «Fussgänger haben Vortritt», bietet aber keinerlei Sicherheit. Autos, Motorräder und Velos haben in Tempo-30-Zonen gegenüber Fussgängerinnen und Fussgängern immer Vortritt. Durch die Reduktion der Geschwindigkeit auf der Promenade, Flims Waldhaus, wird die Verkehrssicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmenden, den Fuss- und Veloverkehr, verbessert. Weiter kann der Verkehrsablauf harmonisiert und der Strassenraum bzw. die Aufenthaltsqualität aufgewertet werden. Die Temporeduktion entspricht ebenso den Vorgaben des Umweltschutzgesetzes (USG), wonach die Luft- und Lärmbelastungen zu senken sind.


Gemeindepolizei Flims

Einführung Tempo-30

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