Das Gesundheitsamt Graubünden verpflichtet die Gemeinden, verstärkte Kontrollen von Betrieben und Veranstaltungen vorzunehmen. Die Kontrolltätigkeit richtet sich auf die Umsetzung der Schutzkonzepte und die Einhaltung der entsprechenden Massnahmen.
Vertreter der Gemeinde werden in unregelmässigen Abständen die einzelnen Betriebe besuchen. Gemäss Verfügung sind die Kontrollergebnisse wöchentlich dem Gesundheitsamt zu melden.
Dokumente | Verfügung Gesundheitsamt.pdf (pdf, 504.5 kB) Flyer SwissCovid App.pdf (pdf, 1760.2 kB) |
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