Im Januar 2021 werden die provisorischen Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern 2020 in Rechnung gestellt. Basis dafür bilden grundsätzlich die definitiven Steuerfaktoren der Steuerperiode 2019.
Stimmen die automatisch generierten Steuerfaktoren nicht oder haben sich die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse im Bemessungsjahr 2020 gegenüber der Steuerperiode 2019 stark verändert, kann beim Steueramt Flims eine Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren 2020 beantragt werden.
Das Gesuch um Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren 2020 muss per Mail oder schriftlich gemacht werden. Telefonische Gesuche können nicht bearbeitet werden. Teilen Sie uns im Gesuch das provisorische steuerbare Einkommen 2020 und das provisorische steuerbare Vermögen per 31. Dezember 2020 mit.
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