Coronavirus: die Gemeinde Flims informiert
Aufgrund der aktuellen Situation und der Ausbreitung des Coronavirus stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz als besondere Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Er verbietet Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen. Dieses Verbot tritt sofort in Kraft und gilt mindestens bis am 15. März 2020. Über Veranstaltungen mit weniger als 1000 Teilnehmenden entscheiden die kantonalen Behörden.
Veranstalter können Anfragen für eine Beurteilung ihrer Veranstaltung über das Kontaktformular unter www.gr.ch/coronavirus einreichen. Diese Massnahme gilt ab sofort und ist vorerst bis am 15. März 2020 befristet.
Die Gemeinde Flims lehnt sich in Absprache mit dem Gemeindeführungsstab an die Vorgehensweise der Stadt Chur an und wird in gemeindeeigenen Räumlichkeiten keine Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen genehmigen. Durch diese Massnahme soll die Verbreitung des Coronavirus verlangsamt werden.
Für jeden Einzelnen empfehlen sich die folgenden Präventionsmassnahmen:
Detaillierte Informationen sind auf den Webseiten des Kantons Graubünden unter www.gr.ch/coronavirus und des Bundesamtes für Gesundheit unter www.bag.admin.ch zu finden. Diese Informationen werden laufend aktualisiert.
Dokumente | Gemeinde informiert über Coronavirus.pdf (pdf, 124.9 kB) So schützen wir uns.pdf (pdf, 1823.2 kB) |
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