Am 01. August ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern immer verbunden mit der Gefahr für die Verursachung von Haus-, Flur- und Waldbrände. Unachtsamkeiten, fahrlässiges Handeln oder Übermut im Umgang mit Feuerwerkskörpern führen immer wieder zu Bränden. Feuerwerkskörper dürfen daher weder im Wald noch in Waldesnähe abgefeuert werden. Das Abbrennen von Feuerwerk ist, gestützt auf das kantonale Brandschutzgesetz, im ganzen Wohngebiet von Flims Dorf, Flims Waldhaus und Fidaz verboten. Davon ausgenommen ist das Abbrennen von Feuerwerk auf offenen Flächen unter Einhaltung eines genügend grossen Sicherheitsabstandes zu den Gebäuden und dem Wald. Je nach Grösse des Feuerwerkskörpers hat der Abstand zwischen 40 bis 200 Meter zu betragen.
Das Abbrennen von sogenannten chinesischen Himmelsleitern oder ähnlichen Feuerwerkskörpern ist generell im Kanton Graubünden während des ganzen Jahres verboten.
Neben der Minderung einer Brandgefahr sollen die beschriebenen Massnahmen auch den unbeteiligten Menschen und Haustieren die nötige Ruhe bringen. Die Gemeindepolizei und Feuerwehr haben den Auftrag erhalten, die Einhaltung dieser Vorgaben zu kontrollieren. Wir zählen vor allem aber auf die Vernunft der Feuerwerkanwender.
Gemeindevorstand und Feuerwehrkommando danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen allen einen schönen Nationalfeiertag.
Dokument 1. August - Abbrennen von Feuerwerk.pdf (pdf, 22.9 kB)
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