Datum | 07.03.2021 |
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Beschreibung | Eidgenössische Vorlagen
Im Weiteren verweisen wir auf die Botschaft sowie die einschlägigen Bestimmungen. Die Urne wird wie folgt aufgestellt: Sonntag, 7. März 2021 von 09.00 bis 09.30 Uhr, Rathaus, Via dil Casti 2, 7017 Flims Dorf Bei eidgenössischen Vorlagen sind alle im Kanton niedergelassene Schweizerbürgerinnen und -bürger ohne Karenzzeit stimmberechtigt, die am Abstimmungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Aktivbürgerrecht nicht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigt sind die Stimmfähigen, die als Ortsbürger, Niedergelassene oder Aufenthalter im Kanton beziehungsweise im Kreis wohnen. Stimmberechtigt in Kantonsangelegenheiten sind die Stimmfähigen, die als Ortsbürger, Niedergelassene oder Aufenthalter im Kanton wohnen. Der Stimmberechtigte kann sein Stimmrecht nur an seinem ordentlichen Wohnort ausüben. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Kantons und des Bundes. Stellvertretung ist nicht gestattet. Das Abstimmungsmaterial gelangt rechtzeitig zur Verteilung. Stimmberechtigte, die nicht in den Besitz desselben gelangen, wollen dieses am Schalter der Einwohnerdienste in Empfang nehmen. |
Dokumente | Erläuterungen des Bundesrates.pdf (pdf, 2358.1 kB) |
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