Urnenabstimmung vom 28. November 2021
Informationen
- Datum
- 28. November 2021
- Lokalität
- Rathaus, Eingangshalle, Via dil Casti 2, 7017 Flims Dorf
- Beschreibung
Kommunale Vorlagen
Keine SachvorlagenKantonale Vorlagen
Keine SachvorlagenEidgenössische Vorlagen
- Volksinitiative vom 7. November 2017 «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»
- Volksinitiative vom 26. August 2019 «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)»
- Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen)
Im Weiteren verweisen wir auf die Botschaften sowie die einschlägigen Bestimmungen. Die Urne wird wie folgt aufgestellt:
Sonntag, 28. November 2021 von 09.00 bis 09.30 Uhr, Rathaus, Via dil Casti 2, Flims Dorf
Bei eidgenössischen Vorlagen sind alle im Kanton niedergelassene Schweizerbürgerinnen und -bürger ohne Karenzzeit stimmberechtigt, die am Abstimmungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Aktivbürgerrecht nicht ausgeschlossen sind.
Stimmberechtigt sind die Stimmfähigen, die als Ortsbürger, Niedergelassene oder Aufenthalter im Kanton beziehungsweise im Kreis wohnen.
Stimmberechtigt in Kantonsangelegenheiten sind die Stimmfähigen, die als Ortsbürger, Niedergelassene oder Aufenthalter im Kanton wohnen.
Der Stimmberechtigte kann sein Stimmrecht nur an seinem ordentlichen Wohnort ausüben.
Im Übrigen gelten die Vorschriften des Kantons und des Bundes.
Stellvertretung ist nicht gestattet.
Das Abstimmungsmaterial gelangt rechtzeitig zur Verteilung. Stimmberechtigte, die nicht in den Besitz desselben gelangen, melden sich bitte bei den Einwohnerdiensten.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Erläuterungen des Bundesrates.pdf | Download | 0 | Erläuterungen des Bundesrates.pdf |