Die Kommission erarbeitet die strategischen Rahmenbedingungen, die zur Erfüllung der vom Kanton vorgegebenen Leistungsstandards erforderlich sind.

Die Feuerwehrkommission wird vom Gemeinderat analog den übrigen Gemeindekommissionen gewählt. Ihr gehören an:

Präsident: zuständiges Mitglied des Gemeinderates
Mitglieder:
Feuerwehrkommandant
1 Feuerwehroffizier
1 Feuerwehrmann, Stufe Mannschaft
Fourier

Der Feuerwehrkommission obliegen gemäss Gesetz insbesondere:

  1. Beantragung des Sollbestandes an den Gemeinderat gemäss Art. 11;
  2. Ernennung, Beförderung, Versetzung oder Entlassung der Feuerwehroffiziere und Unteroffiziere;
  3. Vorschläge zuhanden des Gemeinderates für die Wahl des Kommandanten, des Vizekommandanten, des Fouriers und des Materialverwalters;
  4. Versetzung und Entlassung ungeeigneter Feuerwehrleute;
  5. Vorschläge für den Erlass und die Änderung des Feuerwehrreglementes;
  6. Entwurf des Feuerwehrvoranschlages zuhanden Gemeinderat;
  7. Dringliche Anschaffungen und Reparaturen ausserhalb des Budgets bis Fr. 2'000.-- pro Jahr;
  8. Überwachung des Vollzuges der im Voranschlag vorgesehenen ordentlichen Anschaffungen;
  9. Genehmigung des vom Kommandanten aufzustellenden Ausbildungsplanes;
  10. Disziplinarbussen gemäss Art. 43 bis Fr. 1000.--;
  11. Behandlung von Einsprachen gegen Entscheide des Feuerwehrkommandanten;
  12. Behandlung von Ansprüchen für Auslagen aus Einsätzen infolge von vorsätzlichen, grobfahrlässigen sowie rechtswidrigen Handlungen;
  13. Überwachung der allgemeinen Dienst- und Einsatzbereitschaft der Feuerwehr, Hinweise auf allfällige Mängel und Antrag zur Behebung derselben an den Gemeinderat
  14. Delegation an Feuerwehrkurse und -anlässe
  15. Befreiung vom aktiven Feuerwehrdienst gemäss Art. 12

Kontakt

Feuerwehrkommission
Via dil Casti 2
Flims Dorf
Tel. +41 81 928 29 15
daniel.kunfermann@gemeindeflims.ch

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt