Nach den einschlägigen Vorschriften im kantonalen Gemeindegesetz hat die Bürgergemeinde über Einbürgerungen zu befinden und kann das ihr gehörende Land verwalten. Die Bürgergemeinde ist die grösste Grundeigentümerin innerhalb der Politischen Gemeinde Flims. 
So vermietet die Bürgergemeinde Flims auch die in ihrem Besitz befindliche Bürgerhütte auf der Alp Tomül. Diese steht allen Flimser Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zur Verfügung. Die in Flims wohnhafte Personen können die Bürgerhütte ebenfalls nutzen und buchen (Link).

Weitere Informationen und Formulare zum Thema Einbürgerungen finden Sie auf der Webseite des Amts für Migration und Zivilrecht.

Organe der Bürgergemeinde

  • Bürgerversammlung
  • Bürgerrat
  • Bürgerpräsident
  • Geschäftsprüfungskommission

Personen

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