Organisatorische Massnahmen mit Notfallplanungen sind ein wichtiger Bestandteil im Integralen Risikomanagement von Naturgefahren. Die Anwendung von Notfallplanungen in den Gemeinden bedingt die Klärung und Festlegung der organisatorischen Abläufe und Zuständigkeiten.

Die Hauptaufgaben des lokalen Naturgefahrenberaters sind:

Bei der vorsorglichen Planung:

  • Beobachtet selbstständig die Wetter- und Naturgefahrensituation in seiner Region und informiert die lokalen Entscheidungsträger bei sich abzeichnenden kritischen Wetterlagen.
  • Ist Empfänger der kantonalen Meteowarnungen und interpretiert diese für sein Zuständigkeitsgebiet.
  • Unterstützt die zivile Führung und die Einsatzkräfte bei der Erarbeitung/Bearbeitung der Interventionsplanungen und hilft bei den Einsatzvorbereitungen mit.
  • Ist mit den lokalen Naturgefahrengrundlagen (Gefahrenzonenplan, Gefahrenkarten, Ereigniskataster, Interventionskarten etc.) vertraut.
  • Pflegt den Kontakt zum Spezialisten Naturgefahren des Amts für Wald und Naturgefahren (AWN).
  • Nimmt an den für ihn bestimmten Weiterbildungen und Tagungen teil oder beantragt persönliche Weiterbildung.

Im Ereignisfall:

  • Informiert die Behörden oder Interventionskräfte und den Spezialisten Naturgefahren des AWN bei jedem Ereignis. Bei Ereignissen mit Schadenfolgen oder Unterbrechung von Verkehrsträgern ist der Spezialist Naturgefahren sofort zu informieren.
  • Beobachtet selbstständig das Wettergeschehen und die Naturgefahrensituation in seinem Zuständigkeitsgebiet und interpretiert diese im lokalen Kontext.
  • Berät die zivile Führung und die Einsatzkräfte über den möglichen Verlauf von Naturereignissen.
  • Nennt die gefährdeten Gebiete, warnt die Einsatzkräfte und die zivile Führung zeitgerecht und empfiehlt geeignete Massnahmen.

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