Regionalnotarinnen und Regionalnotare sind für die in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich anfallenden Beurkundungen zuständig, das heisst für Rechtsgeschäfte über Grundstücke, die ganz oder teilweise in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, und für andere Geschäfte, sofern mindestens eine Urkundspartei im Zuständigkeitsbereich wohnhaft ist oder ihren Sitz hat. Sie üben ihre Funktionen in ihrem Zuständigkeitsbereich aus.

Der Regionalnotar wird von der Regierung gewählt.

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