Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner können an der Gemeindeversammlung teilnehmen.

Ort

Eventhalle
Via Nova 45
7017 Flims Dorf

Aufgaben

  1. Genehmigung des Budgets und des Steuerfusses sowie der Jahresrechnung.
  2. Finanz- und Liegenschaftsgeschäfte gemäss Zuständigkeitsordnung der Gemeindeverfassung.
  3. Genehmigung von Verträgen, die nicht in die Kompetenz einer anderen Gemeindebehörde fallen.

Voraussetzungen

Das Stimm- und Wahlrecht steht allen Schweizerbürgern zu, die das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben und in der Gemeinde wohnen.

Vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.

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