Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner können an der Gemeindeversammlung teilnehmen.
Aufgaben: | - Genehmigung des Budgets und des Steuerfusses sowie der Jahresrechnung.
- Finanz- und Liegenschaftsgeschäfte gemäss Zuständigkeitsordnung der Gemeindeverfassung.
- Genehmigung von Verträgen, die nicht in die Kompetenz einer anderen Gemeindebehörde fallen.
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Voraussetzungen: | Das Stimm- und Wahlrecht steht allen Schweizerbürgern zu, die das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben und in der Gemeinde wohnen. Vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. |
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