Wissenswertes über die Gäste- und Tourismustaxen

Warum bezahlt der Gast eine Gästetaxe?
Gestützt auf das durch die Urnengemeinde und von der Regierung genehmigte Gesetz erhebt die Gemeinde eine Gäste- und Tourismustaxe. Die Grundidee dieser Steuer ist Folgende: In Flims steht den Gästen zur erholsamen und aktiven Freizeitgestaltung eine umfangreiche Infrastruktur zur Verfügung. Ein über 200 km langes Wanderwegnetz, Ruhebänke, Kinderspielplätze, das Gästeinformationsbüro, der Arena-Shuttle und vieles mehr kann der Gast gratis benutzen. Es ist im Interesse der Gäste, wenn diese Anlagen in Stand, gepflegt und sauber gehalten werden. Die dazu notwendigen Geldmittel werden durch die Gäste- und Tourismustaxen ermöglicht. Sie reichen aber leider nicht aus, und die Gemeinde hat den Rest aus ihrem ordentlichen Finanzhaushalt zu bezahlen.

Wer bezahlt die Gästetaxe?
Gästetaxe bezahlt jeder in Flims übernachtende Gast. Gast in diesem Sinne ist jede Person, die ihren Steuerwohnsitz in einer anderen Gemeinde hat.

Wie steht es mit Personen, die unentgeltlich in derselben Wohnung wie Einheimische übernachten?
Diese bezahlen keine Gästetaxe, da sie in Haushaltungen übernachten, die dem Gäste- und Tourismustaxengesetz nicht unterstehen. Sie erhalten keine Gästekarte und können daher nicht von Reduktionen profitieren.

Wie wird die Gäste- und Tourismustaxe abgerechnet?
Auskünfte über die Abrechnungsdetails erhalten Sie direkt bei der Gemeinde Flims, Abteilung Gästetaxen.

Deklaration Eigentümer
Die Deklaration der Ferienwohnungs- oder Ferienhausnutzung hat innert 8 Tagen beim Gästetaxenbüro der Gemeinde Flims zu erfolgen.


Abteilung Gästetaxen Gemeinde Flims

Kontakt

Gästetaxen
Via dil Casti 2
7017 Flims Dorf
Tel. +41 81 928 29 45
Gaestetaxen@gemeindeflims.ch

Öffnungszeiten

Telefonzeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 
08.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Schalteröffnungszeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 
09.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

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