Gemeinderatskanzlei
Stabs-, Koordinations- und Verbindungsstelle
Als Stabs-, Koordinations- und Verbindungsstelle von Gemeindevorstand und Verwaltung ist die Gemeinderatskanzlei einerseits im Bereich Führungsunterstützung und andererseits als zentrale Dienstleisterin für Verwaltung sowie Einwohnerinnen und Einwohner tätig.
Die Mitarbeitenden der Gemeinderatskanzlei fungieren als "Drehscheibe", als Anlauf- und Koordinationsstelle für sämtliche Abteilungen innerhalb der Gemeindeverwaltung. Hier werden Gesuche und Anliegen entgegen genommen und gegebenenfalls zuhanden des Gemeindevorstandes vorbereitet.
Die Gemeinderatskanzlei organisiert vor allem auch die Sitzungen des Gemeindevorstandes und der Gemeindeversammlungen und stellt die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen in der Gemeinde sicher.
Medienstelle
Die Gemeinderatskanzlei steht als erste Anlaufstelle gerne zur Verfügung für Anfragen von Medienschaffenden. Gerne vermitteln wir Gesprächstermine mit den passenden Gesprächspartnern. Teilen Sie uns deshalb Thema und den gewünschten Zeitrahmen mit.
Die oberste Verantwortung für die Gesamtkommunikation der Gemeinde Flims liegt beim Gemeindepräsidenten.
Kontakt
GemeinderatskanzleiVia dil Casti 2
7017 Flims Dorf
Tel. +41 81 928 29 15
Gemeinde@gemeindeflims.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Frage |
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Einwohnerinnen und Einwohner erhalten kostenlose Rechtsberatung. Sie finden nachstehend die neuen Kontakte der Schlichtungsbehörde der Region Imboden für die kostenlose Rechtsberatung in Mietsachen, Schlichtungsgesuche bei Mietstreitigkeiten und anderen Streitigkeiten. Telefonische Rechtsberatung:
Schlichtungsgesuche bei Mietsachen (auf dem Postweg):
Schlichtungsgesuche bei Nichtmietsachen (auf dem Postweg):
Telefonnummer Vermittleramt sowie Mietschlichtungsstelle: +41 81 511 75 65 |
Nach dem Einsetzen der Eisbildung ist das Betreten der Eisfläche strikte verboten! Die Eisfläche am Caumasee ist nicht tragfähig. Das hat damit zu tun, dass der Wasserstand im Winter absinkt und seine Funktion als Auflage für die Eisschicht verliert. Dadurch entstehen Hohlräume zwischen Eis und Wasser, die die ganze Eisfläche sehr instabil machen. Die Gemeinde Flims lehnt daher jegliche Haftung ab. Die Nichtbeachtung des Verbots wird mit einer Strafanzeige und einem Strafverfahren mit Busse geahndet. |
Damit die Gemeinde eine Unterstützung in Form von Sozialhilfe auszahlen kann, benötigen wir einen Antrag des Regionalen Sozialdienstes Chur/Plessur/Imboden. Regionaler Sozialdienst Chur/Plessur/Imboden |
Die Gemeinde Flims verfügt auf ihrem Gemeindegebiet über keine geeigneten Lagerplätze. Zudem ist das Campieren ausserhalb des Campingplatzes auf dem ganzen Gemeindegebiet von Flims verboten, gestützt auf Art. 17 Gastwirtschaftsgesetz der Gemeinde. Der Flimser Souverän hat diesem Verbot anlässlich einer Urnenabstimmung mit grossem Mehr zugestimmt. |