Gastwirtschaft - Betriebsbewilligungsverfahren

Die Ausübung einer gastgewerblichen Tätigkeit setzt eine Betriebsbewilligung voraus. Die Bewilligung bezieht sich immer auf einen bestimmten Betrieb.

Gesuche um Erteilung einer Ausschank- bzw. Kleinhandelsbewilligung für gebrannte Wasser sind rechtzeitig vor der Eröffnung oder Übernahme eines Betriebes auf dem amtlichen Formular beim Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit, Gastwirtschaftswesen, Ringstrasse 10, 7001 Chur, einzureichen. 

Das Gesuch für eine Bewilligung eines Betriebes ist zusammen mit dem Betriebskonzept, einem aktuellen Straf- und Betreibungsregisterauszug sowie einer Wohnsitzbescheinigung einzureichen.
Der Vollzug stützt sich auf das Gastwirtschaftsgesetz Graubünden sowie der Ausführungsbestimmungen zum Gastwirtschaftsgesetz Graubünden.


Gemeinderatskanzlei Flims

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