Einkommens- und Vermögenssteuer

Die Einkommenssteuer bezieht sich zur Hauptsache auf das Erwerbseinkommen aus unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit sowie auf das Ertragseinkommen aus der Nutzung von unbeweglichem und beweglichem Vermögen. Abzugsfähig von sämtlichen Einkünften sind Gestehungskosten, Auslagen für die berufliche Vorsorge, Ausbildungskosten sowie steuerfreie Beträge für Familie und Kinder. Die Einkommenssteuer wird in Prozent berechnet.

Die Vermögenssteuer stellt auf das gesamte reine Vermögen (Aktiven abzüglich Passiven) ab, das der Steuerpflichtige zu Eigentum hat oder an dem er Nutzniessung besitzt. Zum steuerbaren Vermögen gehören deshalb alle unbeweglichen und beweglichen Sachen, Wertschriften, Beteiligungen, geldwerte Forderungen usw., solange deren Vermögenswert den Betrag der Passiven übersteigt. Die Vermögenssteuer wird im Gegensatz zur Einkommenssteuer in Promille berechnet.

Eine unverbindliche Steuerberechnung, woraus auch der Steuersatz ersichtlich wird, kann hier gemacht werden.

 

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