Die Liegenschaftssteuer beträgt 1.2 ‰ des Steuerwertes der Liegenschaft. Steuerpflichtig sind sowohl juristische als auch natürliche Personen. Die Liegenschaftssteuer ist von demjenigen zu bezahlen, der am Ende der Steuerperiode (31. Dezember, Stichtag) Eigentümer bzw. Nutzniesser der Liegenschaft ist.

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