Vermissen Sie Ihr Haustier oder ist Ihnen ein Tier zugelaufen? Die Gemeindepolizei nimmt zugelaufene Tiere entgegen und versucht Ihren Besitzer zu ermitteln. Sollte das nicht Möglich sein, werden die Tiere dem Tierheim Arche in Chur übergeben. 

Aufgefundene Tiere werden auf der Internetseite der Schweizerischen Tiermeldezentrale "stmz" publiziert.

Wussten Sie?

Für Hunde ist es gesetzlich vorgeschrieben: sie müssen vom Tierarzt gekennzeichnet werden und in der Hundedatenbank AMICUS erfasst werden. Wussten Sie aber, dass es auch möglich ist andere Haustiere zu registrieren? Auf der Website der ANIS finden Sie weitere Informationen.

 

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