Erbanfall- und Schenkungssteuer

Die Gemeinde erhebt eine Erbanfall- und Schenkungssteuer. Ihr unterliegt jeder Vermögensanfall, der die kantonale Nachlass- bzw. Schenkungssteuer auslöst. Die der Steuer unterliegenden Vermögenswerte und die Steuerbemessung richten sich nach den Vorschriften des kantonalen Rechts.

Steuersatz

  • Kantonssteuer:
    - 5 % für Empfänger des elterlichen Stammes
    - 15 % für die übrigen Empfänger
     
  • Gemeindesteuer:
    - 5 % für den elterlichen Stamm
    - 15 % für die übrigen Begünstigten

Steuerbefreiung

Von der Erbanfall- und Schenkungssteuer sind befreit:

  • der überlebende Ehegatte
  • die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner
  • die Nachkommen, die Stief- und Pflegekinder sowie deren Nachkommen
  • die nach kantonalem Recht von der Handänderungssteuer befreiten Personen
  • der Konkubinatspartner 
  • die Eltern

Kontakt:

Kantonale Steuerverwaltung Graubünden
Abteilung Spezialsteuern E-Mail: spezialsteuern@stv.gr.ch / Tel.: +41 81 257 34 28

Zugehörige Objekte