Angehörige der Armee welche, mit einem Sturmgewehr ausgerüstet sind, müssen die Schiesspflicht erfüllen. Die Schiessdaten der in den Kantonen stattfindenden obligatorischen Bundesprogramme (300 m / 25 m) finden Sie hier.

 

Alle weiteren Infos zur Schiesspflicht finden Sie auf der Website des Amtes für Militär und Zivilschutz GR.

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