Katholische Kirchensteuer                             14 % der einfachen Kantonssteuer
Evangelische Kirchensteuer                          10 % der einfachen Kantonssteuer
Evangelische Kantonale Kirchensteuer        3.5 % der einfachen Kantonssteuer

Eintritte oder Austritte aus den Landeskirchen sind direkt den jeweiligen Kirchgemeinden zuzustellen. In der Folge melden diese den Kirchaustritt der Einwohnerkontrolle worauf das Steueramt die entsprechende Mutation vornimmt.

Zugehörige Objekte