Urnenabstimmung vom 7. März 2021

Informationen

Datum
7. März 2021
Lokalität

Rathaus, Eingangshalle, Via dil Casti 2, 7017 Flims Dorf
 

Beschreibung

Eidgenössische Vorlagen

  • Volksinitiative vom 15. September 2017 „Ja zum Verhüllungsverbot“ (BBl 2020 5507)
  • Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, BGEID) (BBI 2019 6567)
  • Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien (BBI 2019 8727)

Im Weiteren verweisen wir auf die Botschaft sowie die einschlägigen Bestimmungen.

Die Urne wird wie folgt aufgestellt:

Sonntag, 7. März 2021 von 09.00 bis 09.30 Uhr, Rathaus, Via dil Casti 2, 7017 Flims Dorf

Bei eidgenössischen Vorlagen sind alle im Kanton niedergelassene Schweizerbürgerinnen und -bürger ohne Karenzzeit stimmberechtigt, die am Abstimmungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Aktivbürgerrecht nicht ausgeschlossen sind.

Stimmberechtigt sind die Stimmfähigen, die als Ortsbürger, Niedergelassene oder Aufent­halter im Kanton beziehungsweise im Kreis wohnen.

Stimmberechtigt in Kantonsangelegenheiten sind die Stimmfähigen, die als Ortsbürger, Niedergelassene oder Aufenthalter im Kanton wohnen.

Der Stimmberechtigte kann sein Stimmrecht nur an seinem ordentlichen Wohnort ausüben.

Im Übrigen gelten die Vorschriften des Kantons und des Bundes.

Stellvertretung ist nicht gestattet.

Das Abstimmungsmaterial gelangt rechtzeitig zur Verteilung. Stimmberechtigte, die nicht in den Besitz desselben gelangen, wollen dieses am Schalter der Einwohnerdienste in Empfang nehmen.

Zugehörige Objekte

Name
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