Gemeinde Flims

Abstimmungs- und Wahldaten

Urnenabstimmungen 2010
Gemäss Verordnung über die politischen Rechte ergeben sich für 2010 folgende Termine für die eidgenössischen bzw. kantonalen Abstimmungen:
 
7. März / 13. Juni (Regierungsrats- und Kreiswahlen) / 26. September / 28. November

Dem Gemeindevorstand steht es frei, je nach Bedarf, weitere Abstimmungsdaten für kommunale Abstimmungen zu definieren.

Neue Abstimmungszeit am Abstimmungssonntag
Seit Einführung der brieflichen Stimmabgabe hat sich das Stimmverhalten des Flimser Stimmbürgers markant geändert. Die Stimmabgabe während den Urnenöffnungszeiten hat nur noch eine geringe Bedeutung. Heute benutzen zwischen 95 % und 98 % der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Möglichkeit einer frühzeitigen Abgabe der Stimmzettel am Schalter resp. einer brieflichen Stimmabgabe. Im Weiteren hat der Grosse Rat des Kantons Graubünden der Totalrevision des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR) zugestimmt. Die Regierung hat diesen Erlass per 01. Januar 2006 in Kraft gesetzt. Folgende Änderungen sind hervorzuheben:

Stimmabgabe
Die Urnenoffenhaltungspflicht am Wahl- oder Abstimmungstag von bisher einer Stunde wurde auf eine halbe Stunde reduziert (Art. 28 Abs. 1 GPR). Nach wie vor sind die Gemeinden jedoch verpflichtet, den Stimmberechtigten mindestens an zwei der letzten vier Tage vor dem Abstimmungs- oder Wahltag die Stimmabgabe an der Urne während der Schalteröffnungszeiten zu ermöglichen. Zudem kann bis zur Schliessung der Urnen brieflich abgestimmt werden, d.h. der Briefkasten vor dem Schlössli wird im Zeitpunkt der Urnenschliessung nochmals geleert.

Ermittlung des Abstimmungs- und Wahlergebnisses
Neu dürfen die vor dem Abstimmungstag eingegangenen Wahl- und Stimmzettel vom Freitag (bisher Samstag) an ausgezählt werden. In Ausnahmefällen kann mit Bewilligung der Standeskanzlei mit der Auszählung sogar bereits früher begonnen werden. Selbstverständlich muss das Stimmgeheimnis im Rahmen der vorzeitigen Auszählung strikte gewahrt werden.
Aufgrund des geschilderten Stimmverhaltens, den genannten Neuerungen und im Sinne einer speditiven Abwicklung bei der Übermittlung der Wahl- und Abstimmungsresultate sowie deren raschen Veröffentlichung hat der Gemeindevorstand entschieden, die Urne am Abstimmungstag nur noch für eine halbe Stunden offen zu halten.
Die Urnenöffnungszeit lautet demnach neu wie folgt:
Sonntag, 09.00 Uhr – 09.30 Uhr, Rathaus, Via dil Casti 2, Flims Dorf

Nebst obgenannter Möglichkeit besteht die briefliche Stimmabgabe, welche per Post oder durch Einwurf in den Briefkasten vor dem Schlössli erfolgen kann. Die briefliche Stimmabgabe kann ab Erhalt der Abstimmungsunterlagen erfolgen. Auch können die Stimmzettel während den üblichen Schalterstunden in die am Schalter der Gemeindekanzlei deponierte Urne eingeworfen werden. Im Weiteren wird auf den Text auf dem Stimmausweis verwiesen.
Die neue Regelung der Stimmabgabe tritt ab sofort in Kraft.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir noch darauf hinweisen, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmausweis unterschrieben sein muss. Immer wieder kommt es vor, dass der Stimmausweis nicht unterschrieben wird. Die Stimmabgabe ist dann leider ungültig.

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