Gemeinde Flims

Fristen / Verlängerungen
Für die Einreichung der Steuererklärung gelten jährlich
nachstehende Fristen:
31. März Unselbständigerwerbende, Schüler, Studenten, Rentner, Erwerbslose sowie Erbengemeinschaften
30. September     Selbständigerwerbende, Landwirte und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Betriebsstätten in Graubünden 
30. September Ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften im Kanton Graubünden (beschränkte Steuerpflicht) 

Fristverlängerungsgesuche
Gesuche um Verlängerung der Einreichefrist müssen vor Ablauf der Frist beim Gemeindesteueramt eingereicht werden (Register-Nr., Name, Vorname, Adresse und die gewünschte Frist für die Einreichung der Steuererklärung). Die Gesuche werden nur dann beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden können.

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