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Kirchensteuern
| Aktueller Steuerfuss | |
| Katholische Kirchensteuer | 10 % der geltenden Kantonssteuer |
| Evangelische Kirchensteuer | 10 % der einfachen Kantonssteuer |
| Evangelische Kantonale Kirchensteuer | 3.5 % der einfachen Kantonssteuer |
Eintritte oder Austritte aus den Landeskirchen sind direkt den jeweiligen Kirchgemeinden zuzustellen. In der Folge melden diese die Mutation umgehend dem Steueramt. Vom Steueramt werden keine Schreiben betreffend Ein- und Austritte aus den Landeskirchen entgegengenommen.