Gemeinde Flims

Kurtaxen

Leiterin Claudia Gisiger

Das Kurtaxenbüro ist unter anderem zuständig für:

  • Durchsetzung Kurtaxengesetz
  • Rechnungsstellung und Einzug Kurtaxen und Tourismusförderungsabgabe
  • Auskunftserteilung an Gäste
  • Erstellung von Statistiken für Bund, Kanton, Gemeinde und für Dritte

Wissenswertes über die Kurtaxen

Warum bezahlt der Gast eine Kurtaxe?
Gestützt auf das durch die Urnengemeinde und von der Regierung genehmigte Gesetz erhebt die Gemeinde eine Kurtaxe und eine Tourismusförderungsabgabe. Der in Flims übernachtende Gast bezahlt eine Kurtaxe von Fr. 4.00 (Kinder Fr. 2.00). Die Grundidee dieser Steuer ist Folgende: In Flims steht den Gästen zur erholsamen und aktiven Freizeitgestaltung eine umfangreiche Infrastruktur zur Verfügung. Ein über 200 km langes Wanderwegnetz, Ruhebänke, Langlaufloipen, Kinderspielplätze, das Tourismusbüro, der Arena-Shuttle und vieles mehr kann der Gast gratis benutzen. Es ist im Interesse der Gäste, wenn diese Anlagen in Stand, gepflegt und sauber gehalten werden. Die dazu notwendigen Geldmittel werden durch die Kurtaxe ermöglicht. Sie reichen aber leider nicht aus, und die Gemeinde hat den Rest aus ihrem ordentlichen Finanzhaushalt zu bezahlen.

Wer bezahlt die Kurtaxe?
Kurtaxe bezahlt jeder in Flims übernachtende Gast. Gast in diesem Sinne ist jede Person, die ihren Steuerwohnsitz in einer anderen Gemeinde hat.

Wie steht es mit Personen, die unentgeltlich in derselben Wohnung wie Einheimische übernachten?
Diese bezahlen keine Kurtaxen, da sie in Haushaltungen übernachten, die dem Kurtaxengesetz nicht unterstehen. Sie erhalten keine Gästekarte und können daher nicht von Reduktionen profitieren.

Wie wird die Kurtaxe abgerechnet?
In den Hotels wird die Kurtaxe vom Hotelier eingezogen. Die Eigentümer von Ferienwohnungen können zur Zeit noch zwischen verschiedenen Abrechnungsarten wählen. Sie können sich für eine Jahrespauschale entscheiden, die für sie und die nächsten Angehörigen gilt. Oder sie wählen das Einzelabrechnungsverfahren, das jede individuelle Logiernacht Ende Saison in Rechnung stellt. Überlässt ein einheimischer oder auswärtiger Ferienwohnungseigentümer seine Unterkunft Bekannten oder vermietet er sie weiter, sind diese Übernachtungen per Meldeschein dem Kurtaxenbüro Flims bekanntzugeben.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Die Gemeindebehörde ist, gestützt auf das geltende Kurtaxengesetz, berechtigt, Kontrollen durchzuführen. Werden Unregelmässigkeiten festgestellt, wird ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Nebst der Nachzahlung der entgangenen Kurtaxen wird zudem eine Busse in Rechnung gestellt.

Welche Vorteile bringen das Bezahlen der Kurtaxe?
Nebst den eingangs erwähnten Investitionen und Unterhaltsarbeiten in die touristische Infrastruktur profitiert der übernachtende Gast von einer weiteren Dienstleistung. Die Gästekarte offeriert in der Region Flims Laax Falera gewisse Vergünstigungen wie reduzierte Eintritte in den Caumasee, ins Sportzentrum Prau la Selva, ins Hallenbad Laax oder Reduktionen bei den Bergbahnen, Golf (Domat/Ems), geführte Wanderungen, diverse Veranstaltungen, Gratisbus und Rabatte in diversen Geschäften. Der in Flims übernachtende und Kurtaxen bezahlende Gast profitiert somit gegenüber dem Tagesgast nicht unerheblich.

Anmeldung Eigentümer und Dauermieter
Die Anmeldung für alle Eigentümer und Vermieter von Ferienwohnungen hat innert 8 Tagen beim Kurtaxenbüro der Gemeinde Flims zu erfolgen.

Das Anmeldeformular sowie das Kurtaxengesetz sind für den Download bereit.

Für weitere Informationen stehen Ihnen das Kurtaxenbüro der Gemeinde Flims, Tel. 081 928 29 70 oder Flims Laax Falera Tourismus AG, Tel. 081 920 92 00 gerne zur Verfügung.

Kurtaxen Flims
Via dil Casti 2
7017 Flims Dorf

Tel. 081 928 29 70
Fax 081 928 29 30
kurtaxen@flims.ch

Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.00 Uhr bis 11.30 Uhr
14.00 Uhr bis 16.30 Uhr

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