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Nachlass- und Schenkungssteuern
| Kanton, Spezialsteuern | Beatrice Wellinger 081 257 34 29 Beatrice.Wellinger@stv.gr.ch |
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Die Nachlass- und Schenkungssteuer wird auf Anfällen aus Erbschaft, Zuwendungen und Erbvorempfängen erhoben, durch die der Erbe, Vermächtnisnehmer, Beschenkte oder Begünstigte aus dem Vermögen eines anderen ohne entsprechende Gegenleistung bereichert wird.
Basis für die Erhebung dieser kommunalen Steuern bildet die entsprechende kantonale Veranlagungsverfügung. Der Ehepartner und die direkten Nachkommen sind kommunal von der Steuer befreit.
| Steuersatz | |
| Kantonssteuer | 10 % |
| Gemeindesteuer | elterlicher Stamm 5 % |
| übrige Begünstigte 15 % |
