Gemeinde Flims

Nachlass- und Schenkungssteuern

Kanton, Spezialsteuern Beatrice Wellinger
081 257 34 29
Beatrice.Wellinger@stv.gr.ch

Die Nachlass- und Schenkungssteuer wird auf Anfällen aus Erbschaft, Zuwendungen und Erbvorempfängen erhoben, durch die der Erbe, Vermächtnisnehmer, Beschenkte oder Begünstigte aus dem Vermögen eines anderen ohne entsprechende Gegenleistung bereichert wird.

Basis für die Erhebung dieser kommunalen Steuern bildet die entsprechende kantonale Veranlagungsverfügung. Der Ehepartner und die direkten Nachkommen sind kommunal von der Steuer befreit.

Steuersatz  
Kantonssteuer 10 %
Gemeindesteuer elterlicher Stamm 5 %
  übrige Begünstigte 15 %