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Pilzschutz
Schonzeit
1 bis 10. jeden Monats
In der Schonzeit ist jegliches Sammeln von Pilzen verboten!
Erlaubte Menge ausserhalb der Schonzeit
2 kg pro Person und Tag

Verboten ist
- Das Sammeln in Gruppen mit mehr als 3 Personen, ausgenommen Familien
- Das mutwillige Zerstören von Pilzen
- Das Verwenden von Geräten aller Art.
Widerhandlungen gegen diese Vorschriften werden gemäss Art. 16 des Gesetzes über den Schutz von Pflanzen und Pilzen mit Haft oder Busse bestraft.

Weitere Informationen finden Sie auch direkt bei der Pilzberatung Surselva.

Was ist bei den Pilzkontrollstellen der Surselva im Jahr 2011 alles gelaufen? Die Aktivitäten und Vorgänge sind im Jahresbericht 2011 detailliert beschrieben.
Info-Box
Pilzberatung Surselva
Vom 11. Juli bis 31. Oktober 2011, jeden Donnerstag und Sonntag (ausser während der Schonzeit) von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr in der Casa Cumin, Ilanz
oder nach telefonischer Vereinbarung bei:
Egmont Heisch
081 931 19 97 / 079 213 11 26
Hans Ardüser
081 921 56 54