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Pilzschutz
Schonzeit
1 bis 10. jeden Monats
In der Schonzeit ist jegliches Sammeln von Pilzen verboten!
Erlaubte Menge ausserhalb der Schonzeit
2 kg pro Person und Tag

Verboten ist
- Das Sammeln in Gruppen mit mehr als 3 Personen, ausgenommen Familien
- Das mutwillige Zerstören von Pilzen
- Das Verwenden von Geräten aller Art.
Widerhandlungen gegen diese Vorschriften werden gemäss Art. 16 des Gesetzes über den Schutz von Pflanzen und Pilzen mit Haft oder Busse bestraft.