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Tarife / Steuerfüsse
Ordentliche Steuern natürliche Personen
Der Steuerfuss der Gemeinde Flims beträgt 90 % der einfachen Kantonssteuer.
Liegenschaftssteuer
Die Liegenschaftssteuer beträgt 1.2 ‰ des Steuerwertes der Liegenschaft.
Handänderungssteuer
Der Steuersatz der Handänderungssteuer beträgt 2% des Veräusserungspreises.
Grundstückgewinnsteuer
Der Steuerfuss für die Erhebung der Gemeinde-Grundstückgewinnsteuer entspricht demjenigen des Kantons.
| Nachlass- / Schenkungs- / Vorempfangssteuer | |
| Kantonssteuer | 10 % |
| Gemeindesteuer | elterlicher Stamm 5 % |
| übrige Begünstigte 15 % | |
| Kirchensteuer | |
| Katholische Kirchensteuer | 10 % der geltenden Kantonssteuer |
| Evangelische Kirchensteuer | 10 % der einfachen Kantonssteuer |
| Evangelische Kantonale Kirchensteuer | 3.5 % der einfachen Kantonssteuer |