Gemeinde Flims

Zuzug
Die Anmeldung hat innert 8 Tagen persönlich zu erfolgen (Art. 2 Gesetz über die Niederlassung der Schweizer). Wohnsitz hat, wer in Flims ein Zimmer oder eine Wohnung gemietet hat und sich während den Arbeitstagen hier aufhält, d.h. auch Wochenaufenthalter haben sich anzumelden.

Vorzuweisen sind

  • Heimatschein (bei Wohnsitznahme in der Gemeinde Flims)
  • Heimat-/Wochenaufenthaltsausweis (bei Wochenaufenthalt in der Gemeinde Flims)
  • Familienbüchlein (bei Zuzug der ganzen Familie)
  • Dienst-/Zivilschutzbüchlein

Die Gebühr für die Anmeldung und den Schriftenempfangsschein beträgt Fr. 20.00.

Adressänderung innerhalb von Flims
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Flims umziehen, muss dies innert 8 Tagen der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie teilen uns den Wohnungswechsel telefonisch mit (Tel. 081/928 29 29)
  • Sie senden uns ein E-Mail gemeinde@flims.gr.ch
  • Sie melden sich persönlich am Schalter

Wegzug
Wenn Sie von der Gemeinde Flims wegziehen, muss dies spätestens am Tage des Wegzugs der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Gegen Vorlage des Schriftenempfangsscheines werden Ihnen die Schriften ausgehändigt.