Urnenabstimmung vom 26. November 2023
Eidgenössisch und Kantonal sind am 26. November keine Sachvorlagen abstimmungsreif. Auf kommunaler Ebene sind folgende Vorlagen abstimmungsreif und werden der Stimmbevölkerung unterbreitet.
Kommunale Vorlagen:
- Teilrevision Ortsplanung "Förderung Erstwohnungen" und Erlass eines kommunalen Zweitwohnungsgesetzes
- Gewährung eines zinslosen und rückzahlbaren Darlehens in der Höhe von CHF 6 Mio. an die Flims Electric AG in Form einer Finanzierungshilfe für die Erstellung der Energiezentrale Pulté und des benötigten Leitungsnetzes
- Gesetz über den Bevölkerungsschutz der Gemeinde Flims
Alle in der Gemeinde niedergelassenen Schweizerbürger und Schweizerbürgerinnen sind stimmberechtigt, die am Abstimmungstag das 18. Altersjahr erreicht haben und vom Aktivbürgerrecht nicht ausgeschlossen sind. Stellvertretung ist nicht gestattet.
Das Abstimmungsmaterial wird allen Stimmberechtigten fristgemäss zugestellt. Stimmberechtigte können das Antwortcouvert per Post (briefliche Stimmabgabe) schicken, in den Briefkasten der Gemeinde beim Schlössli, Flims Dorf, werfen oder es während der Öffnungszeiten am Schalter der Einwohnerdienste abgeben. Der Brief für die briefliche Stimmabgabe muss spätestens am Samstag vor dem Abstimmungstermin beim Stimmbüro eintreffen.
Die Abstimmungsurne wird wie folgt aufgestellt:
Schlössli, Eingangshalle, Via dil Casti 2, 7017 Flims Dorf
- am Sonntag, 26. November von 09.00 bis 09.30 Uhr
Stimmberechtigte, die dieses fälschlicherweise nicht erhalten, können sich am Schalter der Einwohnerdienste melden, um das Abstimmungsmaterial zu beziehen.
Gemeindevorstand Flims