Festwirtschaftsbewilligung
Veranstalter von Festwirtschaften, Messen, Ausstellungen und sonstigen Anlässen mit Abgabe von gebrannten Wassern benötigen eine Festwirtschaftsbewilligung für den Ausschank gebrannter Wasser.
Für den Betrieb einer Festwirtschaft ist eine entsprechende Bewilligung notwendig.
Keiner Bewilligung bedarf es für Unterhaltungslottieren und für Tombolas. Für diese Spiele ist allerdings eine vorgängige Meldepflicht bei der zuständigen kantonalen Amtsstelle vorgesehen. Die Meldungen sind zwingend 10 Tage vor der geplanten Durchführung einzureichen. Bewilligungsfrei ist eine solches Spiel nur, wenn die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt. Das Meldeformular finden Sie unter dem Link: Amt für Lebensmittelsicherheit und TiergesundheitExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Kantonale Festwirtschaftsbewilligungen für den Ausschank gebrannter Wasser stützen sich immer auf eine kommunale Festwirtschaftsbewilligung.
Das Formular für die Festwirtschaftsbewilligung steht Ihnen unter Dokumente oder zur Verfügung.
Gemeinderatskanzlei Flims
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| Merkblatt zum Gesuch um Bewilligung zum Gesuch um Bewilligung für einen Anlass im Freien und_oder für eine Festwirtschaftsbewilligung (PDF, 80 kB) | Download | 0 | Merkblatt zum Gesuch um Bewilligung zum Gesuch um Bewilligung für einen Anlass im Freien und_oder für eine Festwirtschaftsbewilligung |
| Gesuch für Kleinhandels- und Ausschankbewilligung - Ausschank von bzw. Kleinhandel mit gebrannten Wassern (PDF, 139 kB) | Download | 1 | Gesuch für Kleinhandels- und Ausschankbewilligung - Ausschank von bzw. Kleinhandel mit gebrannten Wassern |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeinderatskanzlei | +41 81 928 29 15 | Kontaktformular |