Gastwirtschaftsbewilligung - Gesuch

Der Vollzug stützt sich auf das Gastwirtschaftsgesetz Graubünden sowie der Ausführungsbestimmungen zum Gastwirtschaftsgesetz Graubünden.

Separat einzureichen sind:
  • Betriebskonzept (mögliche Nebentriebe wie Bar o.ä., Angebot, Zielgruppe, Öffnungszeiten)
  • Strafregisterauszug, aktuell
  • Betreibungsregisterauszug, aktuell
  • Wohnsitzbescheinigung falls nicht in Flims wohnhaft

Zugehörige Objekte

Online-Formular

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