Gastwirtschaftsbewilligung - Gesuch

Der Vollzug stützt sich auf das Gastwirtschaftsgesetz Graubünden sowie der Ausführungsbestimmungen zum Gastwirtschaftsgesetz Graubünden.

Für die Bearbeitung des Gesuchs sind folgende Unterlagen separat einzureichen:
  • Betriebskonzept (inkl. allfälliger Nebentriebe wie Barbetrieb o.ä., Angebot, Zielgruppe, Öffnungszeiten)
  • Strafregisterauszug, aktuell
  • Betreibungsregisterauszug, aktuell
  • Wohnsitzbescheinigung, falls nicht in Flims wohnhaft

Die Beilagen sind separat per E-Mail an folgende Adresse einzureichen:
📧 gemeinde@gemeindeflims.ch

Ausschankbewilligung
Betriebsführende von Restaurants, Bars, Hotels, Bistros, Cafés, Gelegenheitsbetrieben und sonstigen Gastgewerbebetrieben, welche gebrannte Wasser ausschenken, benötigen eine Ausschankbewilligung. 

  • Als gebrannte Wasser gelten alle alkoholischen Getränke, deren Alkoholgehalt nicht ausschliesslich durch natürliche Vergärung erzielt wurde (Wein, Obstwein, Bier, Frucht- und Beerenweine, Champagner)

Das Gesuch finden Sie auf der Webseite unter Angabe des folgenden LinksExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Das vollständig ausgefüllte Gesuchformular ist zehn Tage vor der Betriebseröffnung dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit, Gastwirtschaftswesen, Ringstrasse 10, 7001 Chur zuzustellen.

Name Verantwortlich Telefon

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.