Steuerfuss Gemeinde Flims

Gemeinden im Kanton Graubünden haben eigene Steuerfüsse. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Flims entscheiden jeweils Ende Jahr an der Gemeindeversammlung über den Steuerfuss des kommenden Jahres.

Der Steuersatz ist der Massstab für die Berechnung der Steuer. Der Steuerfuss der Gemeinde Flims beträgt für das Jahr 2024 60 % der einfachen Kantonssteuer (100%). Im kantonalen Vergleich liegt die Gemeinde Flims sehr deutlich unter dem kantonalen Durchschnitt.

Jahr Steuerfuss in Prozent der Kantonssteuer
2024 60 %
2023 70 %
2022 70 %
2021 80 %
2020 80 %
2019 80 %
2018 90 %
2017 90 %
2016 90 %
2015 90 %