Die Sozialbehörde berät und unterstützt die Menschen, welche sich in einer persönlichen Notlage befinden und auf finanzielle und persönliche Unterstützung angewiesen sind.

Im Auftrag der Gemeinden klären die Regionalen Sozialdienste die finanzielle, berufliche, familiäre und persönliche Situation der Klientinnen und Klienten ab. Sie informieren über Rechte und Pflichten, berechnen den Unterstützungsbedarf und stellen das Gesuch an die Wohngemeinde. Aufgrund der Unterlagen und allfälligen zusätzlichen Abklärungen verfügt die zuständige Gemeinde die Höhe und Dauer der wirtschaftlichen Sozialhilfe.

Flims gehört in den Zuständigkeitsbereich des Regionalen Sozialdienstes Chur.

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