Urnenabstimmung vom 01. Juni 2025
Folgende Vorlagen sind abstimmungsreif und werden der Flimser Stimmbevölkerung zur Abstimmung unterbreitet:
- Genehmigung des Nachtragskredits in der Höhe von CHF 1'125'000.00 inkl. MwSt. für den Neubau Berghaus Foppa;
- Genehmigung der Abgabe der Parzellen Nr. 4236 und Nr. 4238 im Baurecht an die Mira Val Flims AG und Kompetenzerteilung an Gemeindevorstand zum Abschluss des Baurechtsvertrages zwischen der Politischen Gemeinde Flims und der Mira Val Flims AG.
Alle in der Gemeinde niedergelassenen Schweizerbürger und Schweizerbürgerinnen sind stimmberechtigt, die am Abstimmungstag das 18. Altersjahr erreicht haben und vom Aktivbürgerrecht nicht ausgeschlossen sind.
- Stellvertretung ist nicht gestattet.
- Der Stimmrechtsausweis ist eigenhändig zu unterschreiben.
Das Antwortcouvert kann bis am Abstimmungssonntag um 09.30 Uhr in den Briefkasten der Gemeinde beim Schlössli, Flims Dorf, eingeworfen werden.
- Bei einer brieflichen Stimmabgabe per Post, muss die Sendung bis spätestens am Samstag vor dem Abstimmungssonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
Die Abstimmungsurne wird wie folgt aufgestellt:
- am Sonntag, 1. Juni von 09.00 bis 09.30 Uhr, Schlössli (Eingangshalle), Flims Dorf
Das Abstimmungsmaterial wird allen Stimmberechtigten fristgemäss per Post zugestellt.
Gemeindevorstand Flims
Zugehörige Objekte
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Botschaft - Baurechtsvertrag mit Mira Val Flims AG (PDF, 5.13 MB) | Download | 1 | Botschaft - Baurechtsvertrag mit Mira Val Flims AG |
Botschaft - Nachtragskredit Berghaus Foppa (PDF, 2.85 MB) | Download | 2 | Botschaft - Nachtragskredit Berghaus Foppa |