Urnenabstimmung vom 28. September 2025 mit Ersatzwahl für den Schulrat
Kommunale Vorlagen:
- Walderschliessung Fidazerwald;
- Totalrevision des Feuerwehrgesetzes der Gemeinde Flims.
Kommunale Ersatzwahl:
- Es ist ein Mitglied für den Schulrat zu wählen. Für den Rest der Amtsperiode, d.h. für die Zeit vom 01. Oktober 2025 bis 31. Dezember 2028
Kantonale Vorlage:
- Auf kantonaler Ebene stehen keine Sachvorlagen zur Abstimmung.
Eidgenössische Vorlagen:
- Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften (BBl 2025 17);
- Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) (BBl 2025 20).
Bei eidgenössischen Vorlagen sind alle im Kanton niedergelassene Schweizerbürgerinnen und -bürger ohne Karenzzeit stimmberechtigt, die am Abstimmungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Aktivbürgerrecht nicht ausgeschlossen sind.
Stimm- und Wahlberechtigt sind die Stimmfähigen, die als Ortsbürger, Niedergelassene oder Aufenthalter im Kanton beziehungsweise im Kreis wohnen.
Der Stimmberechtigte kann sein Stimmrecht nur an seinem ordentlichen Wohnort ausüben.
Im Übrigen gelten die Vorschriften des Kantons und des Bundes. Stellvertretung ist nicht gestattet.
Das Wahl- und Abstimmungsmaterial gelangt rechtzeitig zur Verteilung.
Gemeindevorstand Flims