Anpassung der Steuerfaktoren für die provisorischen Steuerrechnungen 2025

10. Dezember 2025
Im Januar 2026 werden die provisorischen Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern 2025 in Rechnung gestellt. Basis dafür bilden grundsätzlich die definitiven Steuerfaktoren der Steuerperiode 2024.

Stimmen die automatisch generierten Steuerfaktoren nicht oder haben sich die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse im Bemessungsjahr 2025 gegenüber der Steuerperiode 2024 stark verändert, kann beim Steueramt Flims eine Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren 2025 beantragt werden.

Das Gesuch um Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren 2025 muss per E-Mail oder brieflich gemacht werden. Telefonische Gesuche können nicht bearbeitet werden. Teilen Sie uns im Gesuch das provisorische steuerbare Einkommen 2025 und das provisorische steuerbare Vermögen per 31. Dezember 2025 mit.


Steuerallianz Flims – Trin