Allgemeines Feuerverbot
Vor diesem Hintergrund und gestützt auf das kantonale Brandschutzgesetz (Art. 11), das kantonale Waldgesetz sowie die entsprechenden Gemeindegesetze hat der Gemeindevorstand ein allgemeines Feuerverbot für sämtliche Waldgebiete, Waldränder, Wiesen und auch am Seeufer erlassen.
Das Grillieren ist ausschliesslich an den offiziellen Feuerstellen der Gemeinde Flims gestattet. Diese müssen nach Gebrauch entsprechend gereinigt werden, und das Feuer ist fachgerecht zu löschen. Das Grillieren ausserhalb dieser offiziellen Grillstellen ist verboten! Dies gilt auch für das Grillieren mittels Einweggrills. Es gilt ein absolutes Feuerverbot ausserhalb des Siedlungsgebietes.
Gemeindepolizei, Forstorgane und Feuerwehr haben den Auftrag erhalten, entsprechende Patrouillengänge im ganzen Gemeindegebiet zu tätigen und möglichen Verfehlungen zu ahnden sowie Strafanzeige zu erstatten. Gestützt auf das Feuerwehrgesetz und das Gebührengesetz der Gemeinde Flims werden solche Einsätze dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Im Sinne der Sicherheit bitten wir die Bevölkerung, dieses Feuerverbot zu beachten.
Gemeinderatskanzlei Flims