Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Folgende Vorschriften sind zu beachten:
- Die Pflanzen müssen auf eine Höhe von 3 Meter ab gewachsenem Boden und bis auf die Grundlinie zurückgeschnitten werden.
- Die Ausleuchtung von Strassen und Wegen darf durch die Bepflanzungen nicht beeinträchtigt werden. Helligkeit bringt Sicherheit!
- Verkehrssignale und Hydranten dürfen nicht durch Pflanzen oder Einfriedungen verdeckt werden. Nur wenn die Hydranten uneingeschränkt sichtbar und absolut frei zugänglich sind, kann die Feuerwehr zu jeder Tag- und Nachtzeit einen raschen Löscheinsatz gewährleisten.
- Damit die Strassenreinigungsarbeiten nicht behindert werden, müssen Rand- und Wassersteine von überhängenden Sträuchern und Bodendeckern freigehalten werden.
- Das Deponieren von Grüngut innerhalb des Waldareals ist strikte verboten. Wilde Deponien haben vielerorts zur Folge, dass sich invasive Neophyten (gebietsfremde Problempflanzen) im Wald verbreiten.
Wir bitten alle Eigentümer und Verwaltungen, sowie Hausabwarte dafür besorgt zu sein, dass diese Arbeiten bis zum 2. November 2025 ausgeführt werden. Sind diese Arbeiten bis zu dieser Frist nicht erledigt, werden wir eine Unternehmung beauftragen, den Rückschnitt durchzuführen. Die anfallenden Kosten werden wir den jeweiligen Eigentümern in Rechnung stellen.
Wir machen darauf aufmerksam, dass Eigentümer von sicht- und verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern für allfällige Schäden haftbar gemacht werden können. Für jeden Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit danken wir bestens.
Infrastruktur & Werke Gemeinde Flims