Gemeindevorstand
Der Gemeindevorstand besorgt die in der Gemeindeverfassung definierten Geschäfte für die Gemeinde Flims.
Dem Gemeindevorstand stehen alle Befugnisse zu, welche nicht durch eidgenössisches oder kantonales Recht, durch Gemeindeverfassung oder Gemeindegesetze einem anderen Organ übertragen sind.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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