Feuerwerk - Abbrandbewilligung
Feuerwerke
Planen Sie für eine Geburtstagsparty oder eine Hochzeitsfeier ein grösseres Feuerwerk?
Dann bitten wir Sie, frühzeitig ein Gesuch für eine Abbrandbewilligung einzureichen, denn das Abfeuern von Feuerwerken ist nur mit Bewilligung der Gebäudeversicherung GR und der Gemeinde gestattet. Gesuche sind schriftlich an die Gebäudeversicherung Graubünden, Ottostrasse 22, 7001 Chur, zu richten.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindepolizei | +41 81 928 29 40 | Polizei@gemeindeflims.ch |
Name | Download |
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