Andere

Wenden Sie sich bitte direkt an unsere Bürgergemeinde.

Einzelne Kehrichtsäcke können bei den Einwohnerdiensten auf der Gemeideverwaltung bezogen werden. 

Die Verkaufsstellen der offiziellen Kehrichtsäcke sind:

- Coop, Flims Dorf
- Gemeindeverwaltung Einwohnerkontrolle, Flims Dorf
- Gästeinformation Flims Laax Falera, Flims Dorf
- Denner, Flims Dorf 
- Postplatz Kiosk, Flims Waldhaus
- Volg Schlossladen, Flims Waldhaus

Die Kunststoffsammelsäcke können bei den Einwohnerdiensten auf der Gemeindeverwaltung, im Volg Laden Flims Waldhaus, bei der Gästeinformation in Flims Dorf und bei der Papeterie Mopertei in Flims Dorf bezogen werden.

Grundlage bildet Art. 19 Abs. 6 Arbeitsgesetz in Verbindung mit Art. 1 bis 3 der Verordnung zum kantonalen Einführungsgesetz, vgl. dazu auch Bundesgesetz zu Arbeit (Arbeitsgesetz) und Verordnung zum kantonalen Einführungsgesetz GR.

Die Deponie ist jeweils von ca. Mitte April bis Ende November jeden Mittwoch, Freitag und Samstag von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.

Anmelden, Abmelden und Umziehen

Melden Sie sich bei Ihrer alten Wohnortsgemeinde ab. Danach haben Sie 14 Tage Zeit, sich in Flims bei den Einwohnerdiensten anzumelden.

Wenn Sie weniger als sechs Monate ins Ausland ziehen, brauchen Sie nichts zu unternehmen.

Wenn Sie länger als sechs Monate ins Ausland ziehen, kontaktieren Sie bitte unsere Einwohnerdienste. 

Melden Sie sich telefonisch oder persönlich bei den Einwohnerdiensten. Wir benötigen von Ihnen das Umzugsdatum und die neue Adresse. Danach haben Sie 14 Tage Zeit, sich in Ihrer neuen Wohnortgemeinde anzumelden

Ausweise

Ein Einheimisch-Ausweis weist Personen aus, welche ihren festen Wohnsitz hier in Flims haben. Damit profitieren Sie von Rabatten auf die Benützung der touristischen Infrastruktur (Bergbahnen, Caumasee, Ortsbus etc.)

Ein Einheimisch-Ausweis kann bei den Einwohnerdiensten auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Ein neuer Ausweis kostet Fr. 10.00 und es wird ein Passfoto benötigt.

Der Ausweis ist danach für fünf Jahre gültig. Er muss jährlich zur erneuten Wohnsitzbestätigung den Einwohnerdiensten vorgelegt werden.

Einheimische ab 6 Jahren mit festem Wohnsitz in der Gemeinde Flims haben die Möglichkeit, mithilfe des Einheimisch-Ausweises von zahlreichen Ermässigungen zu profitieren, unter anderem bei den Bergbahnen, die kostenlose Nutzung des öffentlichen Verkehrs (Ortsbus), dem Caumasee und dem Sportzentrum Prau la Selva. Um die Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, muss ein gültiger Einheimisch-Ausweis vorgelegt werden.
 

Besonders erfreulich ist die Neuigkeit, dass der Eintritt zum Laaxersee für die einheimischen Flimser neuerdings ebenfalls kostenfrei ist, gleich wie für die Laaxerinnen und Laaxer. Diese Neuerung ergänzt das bereits vielfältige Angebot für Einheimische wie beispielsweise dem Bezug des vergünstigten Jahres-Abonnements der Bergbahnen Weisse Arena AG.

Bezug von Tageskarten zum einheimischen Tarif:
Einheimische können während der Sommer- und Wintersaison jederzeit Tageskarten, Einzelfahrten und Fussgängertickets der Weisse Arena Bergbahnen AG zum reduzierten einheimischen Tarif beziehen.

Anita Cavelti

Bauen und Planen

Als offizielle Feiertage (BR 520.100) gelten in Flims:

- Neujahr (01. Januar)
- Karfreitag
- Ostermontag
- Auffahrt
- Pfingstmontag
- der Nationalfeiertag (1. August)
- Weihnachten (25. Dezember)
- Stephanstag (26. Dezember)

Feuerschutz und Feuerwehr

Nein, ausser auf den offiziellen Grillstellen ist das Entzünden eines Feuers auf öffentlichem Grund verboten. Die öffentlichen Feuerstellen finden Sie auf unserem Ortsplan.

Freizeit

Ab jeweils 1. Mai können die neuen Abonnements der Weisse Arena Bergbahnen AG von den Einheimischen der Gemeinde Flims bezogen werden.

  • Sommer 2025 + Winter 2025/26 Abonnement Erwachsene ab 17 Jahren à CHF 250.00
  • Sommer 2025 + Winter 2025/26 Abonnement Schüler 6 bis 16 Jahre gratis

Die Abonnemente werden ausschliesslich auf den neuen Einheimisch-Ausweis der Gemeinde Flims geladen.

Anita Cavelti

Ausser auf dem dafür vorgesehenen Campingplatz in Flims Waldhaus ist das Campieren auf dem ganzen Gemeindegebiet verboten, vlg. Art. 17 Gastwirtschaftsgesetz der Gemeinde Flims unter Gesetze/Reglemente.

Nach dem Einsetzen der Eisbildung ist das Betreten der Eisfläche strikte verboten! Die Eisfläche am Caumasee ist nicht tragfähig. Das hat damit zu tun, dass der Wasserstand im Winter absinkt und seine Funktion als Auflage für die Eisschicht verliert. Dadurch entstehen Hohlräume zwischen Eis und Wasser, die die ganze Eisfläche sehr instabil machen.

Die Gemeinde Flims lehnt daher jegliche Haftung ab. Die Nichtbeachtung des Verbots wird mit einer Strafanzeige und einem Strafverfahren mit Busse geahndet.

Daniel Kunfermann Maissen

Ja. Über dem Gebiet Lag Prau Pulte - Sportzentrum/Camping Prau la Selva - Lag Tuleritg - Muttahöhe - Caumasee - Crestasee (Flimserseite) besteht ein Drohnenflugverbot. Das kommunale Gesetz finden Sie unter dem Link.

Empfehlungen finden Sie hier unter: Drohnenregulierung Schweiz (drohnenverband.ch)

Eine Gästekarte erhalten Sie bei der Gästeinfo oder während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung.

Die Gemeinde Flims verfügt auf ihrem Gemeindegebiet über keine geeigneten Lagerplätze. Zudem ist das Campieren ausserhalb des Campingplatzes auf dem ganzen Gemeindegebiet von Flims verboten, gestützt auf Art. 17 Gastwirtschaftsgesetz der Gemeinde. Der Flimser Souverän hat diesem Verbot anlässlich einer Urnenabstimmung mit grossem Mehr zugestimmt.
Daniel Kunfermann Maissen

Für Ausländer/Innen

Polizei

Gegenstände, welche auf dem Gebiet der Gemeinde Flims gefunden werden, können bei der Gemeindepolizei abgegeben werden. Die Mitarbeitenden werden den Gegenstand dann im online Fundbüro erfassen und ihn aufbewahren bis der Besitzer sich meldet.

Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, suchen Sie im online Fundbüro der Schweiz nach dem Gegenstand. Sollte der Gegenstand nicht zu finden sein, melden Sie sich bei der Gemeindepolizei. Die Mitarbeitenden werden Ihre Verlustmeldung inkl. Ihren Kontaktdaten und einem genauen Beschrieb des verlorenen Gegenstandes aufnehmen und Sie bei einem Fund kontaktieren.

Sie können die Ordnungsbusse direkt online bei der Kantonspolizei Graubünden bezahlen. 

Wenn Sie mit der Ordnungsbusse nicht einverstanden sind, beachten Sie bitte das Merkblatt der Kantonspolizei.

Rund um Tiere

Nein, in Flims muss Ihr Hund nicht zwingend an der Leine geführt werden.

Ausnahmen bilden die Badeanstalt Caumasee (Hundeverbot) und das Restaurant Caumasee (Leinenpflicht)

Soziales

Damit die Gemeinde eine Unterstützung in Form von Sozialhilfe auszahlen kann, benötigen wir einen Antrag des Regionalen Sozialdienstes Chur/Plessur/Imboden.

Die Koordinaten sind:

Regionaler Sozialdienst Chur/Plessur/Imboden
Grabenstrasse 8
7001 Chur
Tel. +41 81 257 26 67
E-Mai: rsd.chur@soa.gr.ch

Martin Kuratli

Umwelt und Ökologie

Caumasee
Ja. Nach dem Fischereigesetz (Art. 5 KFG, Art. 9 KFV) müssen sich Fischerinnen und Fischer, die ein Jahres- oder Monatspatent lösen, über die notwendigen fischereilichen Kenntnisse ausweisen (Sachkundenachweis, SaNa). Die erzielten Fänge sind zu protokollieren und das Ergebnis dem Amt für Jagd und Fischerei mitzuteilen.

Detailinfos direkt beim Amt für Jagd und Fischerei.

Crestasee
Der Crestasee ist ein See mit privaten Fischereirechten. Das kantonale Fischereipatent hat da keine Gültigkeit. Ein Tagespatent kann unter der Telefonnummer 081 630 41 56 gelöst werden.

Laaxersee
Der Laaxersee ist ein See mit privaten Fischereirechten. Das kantonale Fischereipatent hat da keine Gültigkeit. Eine Tages- oder Monatsbewilligung kann beim Tourismusbüro in Laax oder online erworben werden.

Verwaltung

Die Gemeinde Flims betreibt als Kommunikationsinstrument einen Gratis-Infodienst per SMS, um die Bevölkerung bspw. im Ereignisfall mit Anordnungen und Durchsetzung von Verhaltensanweisungen rasch informieren zu können.

Mit dem Gratis-Infodienst per SMS ergänzt die Gemeinde Flims, als eine gegenwärtige Kommunikationsmassnahme, ein Kommunikationsinstrument, um die Gesamtbevölkerung in Flims umfassender informieren und vor allem zeitnah erreichen zu können.

Aktivierung Gemeinde-Infodienst durch SMS:

Sie möchten im Ereignisfall über den SMS-Infodienst benachrichtigt werden? Dann senden Sie mit Ihrem Natel per SMS folgenden Text an die Zielnummer 076 601 22 55: START 7017Flims

Um diesen SMS-Infodienst wieder zu annullieren, senden Sie mit Ihrem Natel folgenden Text an die Zielnummer 076 601 22 55: STOP 7017Flims

Wir sind unter der Nummer +41 81 928 29 29 von Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr erreichbar. Am Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr.

Das Notruftelefon (+41 81 928 29 40) der Gemeindepolizei ist 24 Stunden besetzt. 

Mo 09.30 - 11.30 Uhr, 13.30 - 18.30 Uhr
Di - Do 09.30 - 11.30 Uhr, 13.30 - 16.00 Uhr
Fr 09.30 - 11.30 Uhr, nachmittags geschlossen

Bitte beachten Sie, dass einzelne Abteilungen (z.B. die Einwohnerdienste) abweichende Öffnungszeiten haben. Sie finden diese hier.

Wohnen

Einwohnerinnen und Einwohner erhalten kostenlose Rechtsberatung. Sie finden nachstehend die neuen Kontakte der Schlichtungsbehörde der Region Imboden für die kostenlose Rechtsberatung in Mietsachen, Schlichtungsgesuche bei Mietstreitigkeiten und anderen Streitigkeiten.

Telefonische Rechtsberatung:

  • Kostenlose telefonische Rechtsberatung in Mietsachen zu Bürozeiten durch: lic. iur. Marcel Altherr, Mediator FSM/SKWM, Tel. Nr.: +41 79 541 12 67

Schlichtungsgesuche bei Mietsachen (auf dem Postweg):

  • Schlichtungsbehörde für Mietsachen Region Imboden, Postfach 667, 7000 Chur

Schlichtungsgesuche bei Nichtmietsachen (auf dem Postweg):

  • Vermittleramt Imboden, Postfach 667, 7000 Chur

Telefonnummer Vermittleramt sowie Mietschlichtungsstelle: +41 81 511 75 65
(Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr / Donnerstag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr)

Daniel Kunfermann Maissen