Nachtparkverbot auf den öffentlichen Parkplätzen

26. November 2025
Ab 1. Dezember bis 31. März, von jeweils 02.00 bis 08.00 Uhr, gilt ein generelles Nachtparkverbot auf den öffentlichen Parkplätzen im ganzen Gemeindegebiet von Flims.

Dieses Nachtparkverbot dient dazu, um auf den öffentlichen Parkplätzen die Schneeräumung durch den Winterdienst sicherzustellen, damit die Parkplatzbenutzenden ungehindert wieder ihre Fahrzeuge parkieren können.

Widerrechtlich abgestellte oder verkehrsbehindernde Fahrzeuge werden durch die Polizei unter Kostenfolge entfernt und zur Anzeige gebracht.

Zu beachten: Am ganzjährig geltenden Nachtparkverbot entlang der Via Nova, Flims Dorf, erfolgt keine Änderung. Es gilt die Signalisation vor Ort.

Wir ersuchen um Kenntnisnahme und danken der Bevölkerung für das Verständnis.


Gemeindepolizei Flims