Wir feiern die Natur – In Flims gilt ein Feuerwerksverbot

8. Juli 2026
Zum Schutz von Ruhe, Ordnung, Sicherheit sowie von Mensch, Tier und Umwelt ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf dem Gemeindegebiet von Flims das ganze Jahr über verboten.

Aus Rücksicht auf die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Gäste hat der Gemeindevorstand unter anderem gestützt auf das kantonale Brandschutzgesetz für das gesamte Gemeindegebiet von Flims ein Verbot erlassen. 

Das Verbot gilt für sämtliche pyrotechnischen Gegenstände. Im Sinne des Feuerverbots (ab 10. Juli)  sind auch pyrotechnische Effekte mit offener Flamme oder Funkenbildung – wie Wunderkerzen, Bengalfeuer, Vulkane, Römische Lichter, Fackeln oder Feuershows – zu unterlassen.

Zuwiderhandlungen werden von der Gemeindepolizei gemäss kantonalem Recht und Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Busse geahndet.

 

Gemeindepolizei Flims