Feuerverbot für das gesamte Gemeindegebiet

8. Juli 2026
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Brandgefahr hat der Gemeindevorstand ein Feuerverbot für das gesamte Gemeindegebiet beschlossen. Dieses tritt am Freitag, 10. Juli 2026, in Kraft. Die wichtigsten Informationen und geltenden Bestimmungen finden Sie nachfolgend.

Ab Freitag, 10. Juli 2026, ist das Feuern mit Holz sowie das Grillieren mit Holz- oder Holzkohlegrills auch auf Privatgrund verboten. Dies gilt insbesondere für Balkone, Sitzplätze sowie Hotel- und Restaurantterrassen.

Erlaubt sind ausschliesslich Gas- und Elektrogrills, sofern sie auf einem festen Untergrund betrieben und jederzeit beaufsichtigt werden. Sie verursachen keinen Funkenflug und können im Bedarfsfall sofort ausgeschaltet werden.

Die wichtigsten Bestimmungen im Überblick:

  • Feuern im Freien ist auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten.
  • Das Verbot gilt auch für Holz- und Holzkohlegrills auf Privatgrund sowie auf Balkonen, Sitzplätzen und beispielsweise Hotel- und Restaurantterrassen.
  • Feuerschalen sind nicht mehr erlaubt.
  • Die offiziellen Grillstellen der Gemeinde Flims bleiben bis auf Weiteres gesperrt.
  • Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen keinesfalls achtlos weggeworfen werden.
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie das Abfeuern von Raketen sind grundsätzlich verboten.

Der Gemeindevorstand dankt der Bevölkerung und ihren Gästen für ihr Verständnis sowie die verantwortungsbewusste und konsequente Einhaltung der geltenden Vorschriften

 

Gemeindepolizei Flims

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Mitteilung: Erweiterung des Feuerverbot im Freien auf dem ganzen Gemeindegebiet (PDF, 117 kB) Download 0 Mitteilung: Erweiterung des Feuerverbot im Freien auf dem ganzen Gemeindegebiet