Fragen und Antworten zu den Badeunfällen am Caumasee
Wie erklärt die Gemeinde sich die zwei tödlichen Unfälle innert kürzester Zeit? Ist einfach ein unglücklicher Zufall oder aufgrund der touristischen Hochsaison und der vielen Badegäste damit erklärbar?
Die Gemeinde ist erschüttert über die zwei tragischen Unfälle an dem beliebten und hoch frequentierten Badesee in so kurzer Zeit hintereinander. Beide Unfälle ereigneten sich in den Abendstunden nach den regulären Betriebszeiten, wo keine Wasseraufsicht gewährleistet ist. Der letzte tragische Unfall hatte sich vor über 10 Jahren im Jahr 2016 ereignet.
Unser Gedanken sind bei den Angehörigen der Verstorbenen, und wir möchten ihnen unser aufrichtiges Beileid für die tragischen und traurigen Ereignisse aussprechen.
Herrschen im Caumasee aktuell spezielle Bedingungen oder gilt dieser allgemein als tückisch für Badegäste?
Der Natursee weist keine Besonderheiten hinsichtlich Temperaturen, Strömungen etc. auf.
Kommt es auch innerhalb der Öffnungszeiten immer wieder zu Situationen, wo die anwesende Aufsichtsperson eingreifen muss?
Es ist allgemein festzustellen, dass immer wieder ungeübte Schwimmerinnen und Schwimmer die Gefahren von offenen Gewässern wie Seen unterschätzen (Distanzen, Temperatur). Durch gezielte Präventionsmassnahmen sowie frühzeitiges Erkennen und Eingreifen durch das Fachpersonal kann während den Betriebszeiten Schlimmeres vermieden werden, was immer wieder mal vorkommt.
Beide Unfälle geschahen ausserhalb der Betriebszeit, wo eine Aufsichtsperson vor Ort war. Wird über ein komplettes Badeverbot ausserhalb der regulären Öffnungszeiten diskutiert? Oder gibt es ein solches heute schon offiziell?
Nein, dies steht wie bei vielen anderen offenen Gewässern nicht zur Diskussion. Ein generelles Badeverbot ausserhalb der Betriebszeiten ist derzeit nicht vorgesehen.
Welche Sicherheits- und Präventionsmassnahmen bestehen am Caumasee bereits?
Es besteht seit Jahren ein umfassendes Sicherheits- und Rettungskonzept, welches den Sommer- und Winterbetrieb (inkl. Eisrettung) beinhaltet. Dieses Konzept wird jährlich mit den Verantwortlichen bzw. involvierten Fachstellen überprüft, wo notwendig weiterentwickelt und schlussendlich im Betrieb geschult. Seit geraumer Zeit wird innerhalb des Badebereiches auf das Sicherheitskonzept und die geltenden Baderegeln (gemäss SLRG) hingewiesen (Eingangsbereich, Gebäude im Gelände wie WC, etc.).
Welche Massnahmen sind nach den beiden Todesfällen vorgesehen bzw. werden geprüft?
Zusätzliche, kurzfristige Massnahmen sind nicht vorgesehen, zumal ein bewährtes Sicherheits- und Rettungskonzept besteht und die Verhaltensregeln gut sichtbar kommuniziert sind. Beide Unfälle ereigneten sich in den Abendstunden nach den regulären Betriebszeiten, wo keine Wasseraufsicht gewährleistet ist. Entsprechend ist auch an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen beim Schwimmen in offenen Gewässern zu appellieren – sowohl während als auch ausserhalb des Badebetriebs.
Gemeindevorstand Flims