Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken entlang von Strassen und Wegen
In den Strassenraum ragende Bäume und Sträucher können immer wieder zu Unfällen führen, Fussgängerinnen und Fussgänger behindern und den Einsatz von Schneeräumungs- und Reinigungsfahrzeugen erschweren. Sämtliche Strassenanlieger werden deshalb aufgefordert, ihre Bäume, Sträucher und Hecken regelmässig zurückzuschneiden.
Dabei sind folgende Vorschriften zu beachten:
- Die Pflanzen sind auf eine Höhe von 3 Metern ab gewachsenem Boden und bis auf die Grundlinie zurückzuschneiden.
- Die Ausleuchtung von Strassen und Wegen darf durch die Bepflanzung nicht beeinträchtigt werden. Helligkeit bringt Sicherheit!
- Damit die Strassenreinigung nicht behindert wird, sind Rand- und Wassersteine von überhängenden Sträuchern und Bodendeckern freizuhalten.
- Das Deponieren von Grüngut innerhalb des Waldareals ist strikt verboten. Wilde Deponien können dazu führen, dass sich invasive Neophyten (gebietsfremde Problempflanzen) im Wald ausbreiten.
Wir bitten alle Eigentümer, Verwaltungen und Hausabwarte, dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Rückschnittarbeiten bis spätestens 30. Oktober 2026 ausgeführt werden. Sind die Arbeiten bis zu diesem Zeitpunkt nicht erledigt, wird eine Unternehmung mit dem erforderlichen Rückschnitt beauftragt. Die anfallenden Kosten werden den jeweiligen Eigentümern in Rechnung gestellt.
Wir weisen darauf hin, dass Eigentümer von sicht- oder verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern für allfällige Schäden haftbar gemacht werden können.
Wir danken allen Eigentümerinnen und Eigentümern für ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit und für die rechtzeitige Ausführung der notwendigen Rückschnittarbeiten.
Infrastruktur & Werke Gemeinde Flims