Die Abteilung Gästetaxe der Gemeinde ist für die Veranlagung und den Einzug der Gästetaxen und der Tourismustaxe besorgt. 

Die Beherberger sind verpflichtet, der Meldepflicht nach Massgabe des Gesetzes über Gäste- und Tourismustaxen der Gemeinde Flims und deren Ausführungsbestimmungen nachzukommen.

Hinweis: Gesuche um gänzliche oder teilweise Befreiung von der Gästetaxenpflicht sind mindestens einen Monat vor dem Aufenthalt der Person oder Personengruppe in der Gemeinde schriftlich und begründet bei der Gemeinde Flims einzureichen.


Abteilung Gästetaxen Gemeinde Flims

Informationen

Datum
5. April 2019

Dokumente

Name
Gäste- und Tourismustaxengesetz.pdf (PDF, 2.44 MB) Download 0 Gäste- und Tourismustaxengesetz.pdf
Ausführungsbestimmungen zum Gäste- und Tourismustaxengesetz.pdf (PDF, 1.22 MB) Download 1 Ausführungsbestimmungen zum Gäste- und Tourismustaxengesetz.pdf
Deklarationsformular für Gäste- und Tourismustaxen_Druckversion (PDF, 45.65 kB) Download 2 Deklarationsformular für Gäste- und Tourismustaxen_Druckversion
Deklarationsformular für Gäste- und Tourismustaxen_Online-Formular (DOCX, 64.82 kB) Download 3 Deklarationsformular für Gäste- und Tourismustaxen_Online-Formular

Zugehörige Objekte